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(Vorsorge-)Vollmachten/Patientenverfügung/erbrechtliche Vorsorge

Ob wir richtig vorgesorgt haben, zeigt sich (leider) manchmal erst, wenn es zu spät ist. Komme ich als Erwachsener in die Situation, dass ich aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln, ist es besonders wichtig, umfassend und richtig vorgesorgt zu haben. Da kraft Gesetzes weder Ehepartner noch Kinder berechtigt sind, die dann anstehenden Dinge zu erledigen, droht hier eine „Bevormundung“ durch vom Gericht eingesetzte Fremde, sogenannte Betreuer. Die eigene Praxis ist im schlimmsten Fall juristisch nicht mehr handlungsfähig. Ein solches Horrorszenario kann durch eine entsprechende Vollmacht vermieden werden, ggf. ergänzt durch eine Patientenverfügung, um nicht über Jahre hinweg durch Medizintechnik am Leben erhalten zu werden.
Umfassende Vorsorge ist auch aber dann wichtig, wenn wir versterben, um Erbstreitigkeiten oder unnötige Erbschaftssteuern zu vermeiden. Wie müssen solche Verfügungen aussehen, um wirksam zu sein? Was kann dadurch geregelt werden?

Zu Lebzeiten:
- Vollmacht oder gerichtliche Betreuung? Vorteile / Nachteile einzelner Gestaltungen
- Besonderheiten für Freiberufler / Gesellschafter - Rechtssichere Form / Inhalt /
  Verwahrung
- Patientenverfügung – Form, Inhalt, Dauer der Gültigkeit

Für den Todesfall:
- Gesetzliche Erbfolge oder Testament/Erbvertrag?
- Unterschiede Erbe / Vermächtnis

Formfragen:
- Eigenhändiges Testament oder öffentliche Urkunde?
- Verwahrung
- Steuerlich optimierte erbrechtliche Gestaltungen

Referent*in



Kurs-Nr.:
24KKZ29902
Datum:
Fr., 14.06.2024
Uhrzeit:
14:00 - 17:00 Uhr
Ort:
KA - Schulungsraum
Joseph-Meyer-Straße 8-10
68167 Mannheim
Seminargebühr:
165,00 €
Fortbildungspunkte:
4